BKK und Mutter-Kind-Kuren Leistungen (Krankenkassenrecht)

Theo @, Dienstag, 19.03.2002, 20:37 (vor 8073 Tagen)

Mein Vertrag bei der BKK Krupp Hoesch läuft zum 01.04.2002,aus. Kündigungsgrund war, dass die BKK Krupp Hoesch für eine Mutter-Kind-Kur ein Schmerzensgeld von DM 30,- gezahlt hätten. Seit 2002 übernehmen diese aber bei Vertragshäusern voll und bei anderen Einrichtungen nur 2/3 der Kosten. Welche günstigen Kassen übernehmen eine komplette Kur?


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