RE: BKK und Mutter-Kind-Kuren Leistungen (Krankenkassenrecht)

Joey @, Mittwoch, 20.03.2002, 20:26 (vor 8071 Tagen) @ Theo

Hi Theo!

ich denke, es ist ok, wenn die von Dir angesprochene BKK bei Vertragshäusern eine volle Kostenzusage gibt, bei anderen, speziell bei Häusern des Müttergenesungswerkes, nur einen gewissen Anteil zahlt. Wenn man die Vertragsgestaltungen heutzutage sieht (Rückvergütungen, Belegungsmenge x = 2 Kuren frei etc.) ist dieses aus wirtschaftlicher Sicht nur vorteilhaft für die gesamte Versichertengemeinschaft!!!!
Meine persönliche Meinung zu diesem Thema: Mutter-Kind-Kuren gehören aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen, da es sich im Regelfall um sog. psychosoziale Indikationen und seltenst um tatsächliche Erkrankungen handelt. Die Kosten sollten daher zu Lasten des Bundes gehen!!!
Solltest Du eine entsprechende Krankenkasse suchen, die alle Kurhäuser voll bezahlt, so hilft Dir hoffentlich das Web-Team dieser Seite weiter!! Ansonsten bei den entsprechenden Verbänden vorbeischauen, z. B. www.bkk.de! Dort gibt es Links zu den Verbänden und dort wiederum werden einzelne Websides der einzelnen Kassen angezeigt.

Gruss
Joey


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