Re: Beitragsfreistellung im Alter zu 100% (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 14.12.2008, 10:24 (vor 5612 Tagen) @ PKV-Kenner

@TopFit, mach doch einfach die Probe aufs Exempel: den Berater bitten eine schriftliche Erklärung zu unterschreiben, daß der Sachverhalt so wie bereits mündlich formuliert ist und er persönlich im Zweifelsfalle für eine "mögliche" Leistungsdifferenz haftet!
Noch verschärfter wäre dies alles notariell zu beglaubigen und mit einer bankabgesicherte Zusage einzufordern. Und siehe da, er wird ganz kalte Füße bekommen, selbst seine Berufshaftpflichtversicherung wird ihn enthaften, aber unglaublich schön klingts bei den Kunden dennoch immer wieder...
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