geklärt (Private Krankenversicherungen)

Christoph, (vor 6420 Tagen) @ christoph

Hallo,

ich habe nun direkt meine Krankenkasse gefragt. Antwort: "Sie haben uns informiert, dass Sie seit dem 1.1.08 in einem Angestelltenverhältnis stehen. Da Ihr Einkomman nach Ihrer Ausswage über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann der Krankenversicherungsschutz unverändert fortgeführt werden."

Gruß,
Christoph


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