Re: GKV pflichtige Tätigkeit beendet, was nun? (Private Krankenversicherungen)
Ihre Pflicht zur Versicherung ist geregelt im §5 Abs.1 Satz 13 SGB 5.
Dort werden alle die in die alte GKV zurückbeordert, die nach beendeter Mitglieschaft dort über keine Krankenversicherung verfügen.
Die Betragsbemessung erfolgt nach den Regeln, die für freiwillige Mitglieder gelten. Trotzdem ist dies keine freiwillige Versicherung.