Re: 57 und in die GKV ? (Private Krankenversicherungen)

Erwin Reimann, (vor 6336 Tagen) @ loupgarou

Eine Versicherung in der GKV ist nicht möglich. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres sind zur Begründung der Krankenversicherungspflicht zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen. Krankenversicherungspflicht tritt nur dann ein, wenn innerhalb der letzten 5 Jahre (vor Beginn des ALG I oder II-Bezuges) mindestens zu einem Zeitpunkt gesetzlicher Krankenversicherungsschutz bestanden hat (§ 6 Abs. 3 a SGB V). Da Sie das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben und seit über 20 Jahren PKV-versichert sind, bleibt auch die PKV zuständig.
Wie von einigen in den Foren bereits beschrieben, ist diese Regelung auch gut so.


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