Re: Statuswechsel: PKV bei Arbeitslosigkeit -> danach 3 Jahre Pflichtversichert? (Private Krankenversicherungen)
Es gibt ein mögliches Schlupfloch. Im Gesetz steht sinngemäß, dass der abhängig Beschäftigte drei Jahre über der Versicherungspfichtgrenze gelegen haben muss. Was nicht drinsteht: Wann - demnach ist oder wäre es ausreichend, bereits früher drei Jahre über der jeweils gültigen Versicherungspflichtgrenze gelegen zu haben.
Da werden Gerichte das letzte Wort haben; entschieden ist diese Unklarheit im Gesetztestext noch nicht.