Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? (Private Krankenversicherungen)
Schön, wenn eine Rücknachricht kommt, daß etwas in der Praxis dann auch 1:1 so wie beschrieben funktioniert.
Hier begeben wir uns schon ins ebenso knüppelharte SGB III und von der Agentur für Arbeit dürfte praktisch nichts zu erwarten sein, auch wenn ein Leistungsanspruch bei mehr als zwölfmonatiger Einzahlungsdauer in den letzten 2 Jahren prinzipiell besteht. -> http://www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Nebenverdienst/Nebenverdienst-Nav.html