Re: Krankenkassenwechsel (Gesetzliche Krankenkassen)
Gibt es ab Einheitstarif kein außerordentliches Kündigungsrecht bzw. muss man wirklich 18 Monate insgesamt abwarten mit Wechsel , wenn man jetzt wechselt ?
Viele Grüße
Gibt es ab Einheitstarif kein außerordentliches Kündigungsrecht bzw. muss man wirklich 18 Monate insgesamt abwarten mit Wechsel , wenn man jetzt wechselt ?
Viele Grüße
gesamter Thread: