Re: Krankenkassenwechsel (Gesetzliche Krankenkassen)
Das Inkrafttreten des Einheitsbeitragssatzes ab 01.01.2009 bewirkt (leider) kein außerordentliches Kündigungsrecht - sprich: Man ist bei einem Kassenwechsel kurz vor diesem Termin in jedem Fall an die 18-monatige Bindungsfrist gebunden.
Gruß
Elgin