Re: Rückkehr GKV? (Private Krankenversicherungen)
Bitte beachte § 9 Abs 2 SGB V!
Eine freiwillige Versicherung kann immer nur im Anschluss an eine vorangegangene Mitgliedschaft eröffnet werden. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten gestellt werden.
Wenn bisher eine PKV bestanden hat, kann keine freiwillige Mitgliedschaft mehr beantragt werden.