Re: Rückkehr GKV? (Private Krankenversicherungen)
Die freiwillige Mitgliedschaft muss doch immer im Anschluss an eine vorangegangene gesetzliche Versicherungszeit erfolgen. Wie soll das denn im geschilderten Fall gehen?
Die freiwillige Mitgliedschaft muss doch immer im Anschluss an eine vorangegangene gesetzliche Versicherungszeit erfolgen. Wie soll das denn im geschilderten Fall gehen?
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