Re: Fragen beim Abschluß von Zusatzversicherung seitens Versicherers (Private Krankenversicherungen)

Elgin Fischbach @, Dienstag, 01.06.2004, 21:58 (vor 7272 Tagen) @ Flori

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beruht die private Krankenkversicherung nicht auf dem Solidaritätsprinzip - d. h. die privaten Versicherer sind im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenkassen nicht verpflichtet, jeden Kunden aufzunehmen, der einen Antrag stellt.

Daraus folgt: Bei der privaten Krankenversicherung wird Risikoselektion betrieben - zwecks Gewinnmaximierung. Was bedeutet: Das individuelle allgemeine Krankheitsrisiko des Antragsstellers ist für eine Aufnahme bzw. Ablehnung des privaten Versicherungsunternehmens ausschlaggebend (je höher das inidividuelle allgemeine Krankheitsrisiko aus Sicht des privaten Versicherungsunternehmens, desto größer die Gefahr der kompletten Antragsablehnung oder von Leistungsausschlüssen bei bestimmten Krankheitsbildern).

Eine Kur oder medizinische Rehabilitationsmaßnahme innerhalb der letzten 3 Jahre kann in diesem Zusammenhang aus Sicht der privaten Krankenversicherung auf ein individuell erhöhtes Krankheitsrisiko hinweisen unabhängig davon, wer diese Kur bzw. Rehabilitationsmaßnahme letztlich bezahlt hat - und damit die Gefahr der kompletten Antragsablehnung für den Antragsteller oder von Leistungsausschlüssen bei bestimmten Krankheitsbildern merklich erhöhen.

Gruß
Elgin


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