Re: kurz vor Selbstständigkeit - was nun? (Private Krankenversicherungen)

Tobi @, Samstag, 19.04.2003, 22:15 (vor 7681 Tagen) @ Uwe

Hallo Uwe!

Zwei Deiner Fragen lassen sich ganz einfach beantworten:
Eine Einkommensgrenze gibt es bei Selbständigen nicht, sie sind - egal wieviel sie verdienen - nicht mehr versicherungspflichtig und können sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern.
Die Beiträge berechnen sich in der GKV (ges. Krankenversicherung) nach dem Einkommen. Läuft es einmal nicht so gut, werden auch weniger Beiträge fällig, das gleiche gilt natürlich z.B. bei späterem Rentenbezug! In der PKV (privaten KV) berechnen sich die Beiträge nach dem eigenen Risiko (Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand...).

Der Wechsel in die PKV kann meistens nicht rückgängig gemacht werden. Es sei denn, es tritt wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung (unterhalb der Einkommensgrenze) ein - allerdings nur bis zum 55. Lebensjahr, danach darf einen keine Krankenkasse mehr aufnehmen.

Deshalb sollte sich jeder diesen Schritt genau überlegen.
Wie sieht es z.B. mit der Familienplanung aus? Kinder müssen in der PKV extra versichert werden, in der GKV sind sie kostenfrei mitversichert.
Frauen sind während der Elternzeit (meistens drei Jahre) beitragsfrei weiterversichert. Ist die Frau aber aufgrund ihres Einkommes selbst freiwillig in einer Krankenkasse und ihr Mann ist Privat versichert, so muß sie auch während der Elternzeit Beiträge zahlen!
Dies sind nur zwei Beispiele, deswegen rate ich unbedingt zu einer Beratung durch deine Krankenkasse!


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