Re: nicht versichert (Sozialpolitik)
Aber der PKV zuzuordnende Nichtversicherte (also zuletzt privat Versicherte) haben von einer GKV nichts zu befürchten. Keine Versicherungspflicht im GKV-System und damit keine Nachzahlungen. Wichtig z.B. bei Jobaufnahme und neuer GKV-Versicherungspflicht.
Da von der PKV zuzuordnenden Nichtversicherten nur für Febraur - Mai 2009 volle Monatsbeiträge als Strafe zu zahlen sind und ab Juni 2009 die 1/6-Regelung greift, ergibt sich rechnerisch ein maximaler Strafbeitrag von 13 1/6 Monatsbeitragen, der im übrigen erst im Jahre 2014 erreicht wird (maximaler Zeitraum 5 Jahre rückwirkend).