Re: Bis zu 300.000 Deutsche ohne Krankenversicherung (Sozialpolitik)

Elgin Fischbach @, Mittwoch, 20.04.2005, 08:21 (vor 6948 Tagen) @ Siegmund

Auch etliche Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die wegen zu hohem (Partner-)Einkommen oder anrechenbarem Vermögen aus der Versicherungspflicht herausgefallen sind und die Beiträge für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse nicht aufbringen können (der in manchen Fällen von den Arbeitsämtern gewährte Zuschuss deckt hier meist nicht die vollen Kosten ab, sondern bemisst sich nach den beitragsünstigsten Kassen - bei denen es sich im Regelfall um "Direktkrankenkassen" ohne nennenswerte freiwillige Zusatzleistungen handelt). Denn auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften wird das Partnereinkommen gnadenlos angerechnet, obwohl die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen nur bei Verheirateten "greift".

Des Weiteren haben auch Existenzgründer und "Klein-Selbstständige" oft große Probleme, die für Selbstständige und Freiberufler geltenden hohen Mindestbeiträge aufzubringen:
http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x01c7347b;internal&action=verdi_show_listenkopf_seite.action
mit dem Titel: "Wenn Krankheit zum Horror wird - Zahl der Nicht-Krankenversicherten steigt"
Wer sich über den Urheber (ver.di) wundert: ver.di ist die einzige Gewerkschaft mit einer gleichberechtigten Personengruppe "Freiberufler und Selbstständige" - was ich gut finde und aus meiner Sicht auch so bleiben soll (obwohl ich bisher noch nie diesem Personenkreis angehört habe). Denn die Anzahl sozialversicherungspflichtiger Jobs nimmt seit Jahren ab, während besonders die Anzahl an (auch ungewollten) Freiberuflern wegen dem für die auftraggebenden Unternehmen wegfallenden Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen massiv zunimmt. Zudem versuchen die Unternehmen mit dieser "Methode" auch, zu Lasten der Betroffenen ihre Lohnkosten zu senken: Für Freiberufler besteht selbst bei tarifgebundenen Arbeitgebern keine Tarifbindung, sodass dieser Personenkreis oftmals nicht nur mit einem im Vergleich zu Festangestellten deutlich geringeren Arbeitsentgelt zufrieden sein muss, sondern von diesem auch noch seine Sozialversicherung zu 100 % alleine bezahlen muss. Hier muss der Gesetzgeber endlich handeln - indem die derzeit bestehende hohe Mindestuntergrenze der Sozialversicherungsbeiträge für Freiberufler und Selbstständige wegfällt und dadurch auch für weniger gut Verdienende dieses Personenkreises das tatsächlich erwirtschaftete Einkommen Bemessungsmaßstab für die zu leistenden Beitragszahlungen wird.

Gruß
Elgin


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