Re: Ist Beitrittserklärung widerrufbar? (Gesetzliche Krankenkassen)

Torsten, (vor 6745 Tagen) @ Janni

Das ist so leider nicht ganz richtig. Das Arbeitsamt muss bei der KKH anmelden, wenn Ihr nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Mitgliedsbescheinigung vorgelegt wird. Ist dies nicht der Fall kann die KKH die Mitgliedschaft kraft Gesetzes herstellen.

In diesem Fall wurde das Wahlrecht nicht wirksam ausgeübt und somit hat die Agentur für Arbeit die Anmeldung zur letzten und somit zuständigen Kasse vorgenommen.

Im Übrigen gibt es da keine Widerrufsfrist. Innerhalb der 14 Tage nach Eintritt der Versicherungspflicht kann ich mein Wahlrecht ausüben.Danach ist Schicht im Schacht.


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