Re: Ist Beitrittserklärung widerrufbar? (Gesetzliche Krankenkassen)
Wenn ich eines weiß, ist es das, das man den Berichten des DfG nicht immer Glauben schenken darf. Aber wir werden sehen.
Eine Fristverlängerung würde jedenfalls gegen geltendes Gesetz verstossen. Und warum sollte sich die Regierung auch darauf einlassen, wenn doch die übrigen Kassen der gleichen Kassenart für die "Schulden" haften müssten?