Re: Übergang vom Studium ins Berufsleben (Sonstige Themen)

RHW, Sonntag, 21.03.2010, 11:43 (vor 5159 Tagen) @ Noch-Student

Hallo,

die Versicherung in der GKV ist nach dem Studium nur unter bestimmten Voraussetzungen (§ 5 und 10 Sozialgesetzbuch V) möglich:
- Bezug von Arbeitslosengeld (nur wenn entsprechende Arbeitslosenversicherungsbeiträge eingezahlt wurden)
- Anspruch auf Familienversicherung über Eltern oder Ehegatten
- eine Beschäftigung als Arbeitnehmer mit Entgelt über 400 EUR monatlich
Wenn keine der Voraussetzungen erfüllt ist, ist eine GKV-Versicherung nicht möglich.
Dann bleibt nur das bisherige PKV-Unternehmen oder Angebote von anderen PKV-Unternehmen einholen (Kündigungsfristen und Wartezeiten beachten!)


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