Re: Übergang vom Studium ins Berufsleben (Sonstige Themen)
Hallo,
die Versicherung in der GKV ist nach dem Studium nur unter bestimmten Voraussetzungen (§ 5 und 10 Sozialgesetzbuch V) möglich:
- Bezug von Arbeitslosengeld (nur wenn entsprechende Arbeitslosenversicherungsbeiträge eingezahlt wurden)
- Anspruch auf Familienversicherung über Eltern oder Ehegatten
- eine Beschäftigung als Arbeitnehmer mit Entgelt über 400 EUR monatlich
Wenn keine der Voraussetzungen erfüllt ist, ist eine GKV-Versicherung nicht möglich.
Dann bleibt nur das bisherige PKV-Unternehmen oder Angebote von anderen PKV-Unternehmen einholen (Kündigungsfristen und Wartezeiten beachten!)