Re: Angestellter und Selbstständiger (Sonstige Themen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 03.12.2009, 10:16 (vor 5280 Tagen) @ GKVler

Ich nehme an Du willst wissen, wie man selbst die Zugangswege in die beiden Systeme steuern kann. Setzt Du das Gehalt beider auf bis zu 400€ und hast mehr Einkommen im Angestelltenverhältnis, dann wärst Du, so Dein Gehalt über 400€ und unter 4050€ liegt auch selbst pflichtversichert, da nach Lesart der GKV die Einstufung vorrangig als abhängig Beschäftigter erfolgt.

Aber Achtung, nach dem 55.Geburtstag ist auch dieser Weg versperrt und dann hilft nur noch die kostenlose Familienversicherung als gesonderter Zugangsweg.


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