Re: Angestellter und Selbstständiger (Sonstige Themen)

GKVler, Dienstag, 08.12.2009, 21:36 (vor 5275 Tagen) @ rallizaunmoor

na ja, dann kann es sein, dass du Beiträge nachzahlst (wenn dein gesamtes Einkommen inkl, selbständiger Tätigkeit höher ist als dein Einkommen aus Beschäftigung)

wenn du arbeitslos bist, kann es sein, dass das Arbeitsamt die Leistungen mit dem Verweis auf die hauptberuflich selbständige Tätigkeit ablehnt - dann hast du die ganzen Beiträge umsonst gezahlt (zumindest die, die dann verjährt sind)

die Frage nach der Hauptberuflichkeit stellt sich natürlich auch dem Finanzamt - dort kann ich zu den Konsequenzen aber nichts sagen.

von irgendwelchen Dingen, bei denen dir jemand Absicht und Böswilligkeit unterstellt, will ich hier gar nicht reden.

ganz allgemein hast du, wenn du die Initiative ergreifst, den Vorteil, einiges zum eigenen Vorteil gestalten zu können. (daher auch mein Verweis auf einen guten Steuerberater der dir mit Rat und Tat zur Seite stehen kann).
Wenn es jemandem auffällt, ist diese Möglichkeit zum Großteil vorbei.

wie gesagt: du hast nach meiner Meinung keine größeren Nachteil zu befürchten, wenn du bereits jetzt alle Karten auf den Tisch legst. wenn du willst, besprich dich vorher mit einem Steuerberater, der sich auch mit Sozialversicherungsrecht gut auskennt. Der kann - wenn er deine genaue Situation kennt - bestimmt mehr sagen und dir vielleicht auch verschiedene Möglichkeiten aufzeigen.

Gruß GKVler


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