Re: Krankengeldzahlungen (Sonstige Themen)

Sabrina Bogenheim, Montag, 05.10.2009, 20:39 (vor 5339 Tagen) @ u.safar

Das Krankengeld, als Lohnersatzleistung, sollte zeitnah nach Eingang des Zahlscheines bei der KK zur Auszahlung gelangen.

Wenn ich Ihre Schilderung richtig verstehe, wurde Ihr Krankengeld anfangs nach Ihrem Beschäftigungsentgelt berechnet - und so hat das dann auch zu bleiben, bis Arbeitsfähigkeit eintritt.

Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes bleibt Arbeitslosen vorbehalten, die länger als 42 Tage krank sind.

Je nach finanzieller Möglichkeit würde ich einen Fachanwalt einschalten oder einen Sozialverband kontaktieren.

Oder das sachliche Gespräch mit der Kasse suchen.


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