Krankengeldzahlung (Sonstige Themen)

Czauderna, Montag, 05.10.2009, 22:09 (vor 5339 Tagen) @ u.safar

Hallo,

Sie schreiben dass Sie nach Widerspruch wieder arbeitsunfähig geschrieben wurden.
Wurde nun die erste Arbeitsunfähigkeit verlängert oder wurde eine
neue Krankmeldung ausgestellt.
Wenn ja, was war in der Zeit zwischen der ersten und der zweiten AU.?
Hatten Sie sich beim Arbeitsamt gemeldet und Leistungen beantragt ?
Wenn nein dann waren Sie zu Beginn der zweiten AU. nicht in einer Versicherungsklasse mit Krankengeldanspruch versichert und es gibt da leider nichts.
Waren Sie aber Arbeitslosengeldbezieher, zahlt zuerst das Arbeitsamt bis zu sechs Wochen die Leistung weiter und dann die Kasse Krankengeld.
Sie sollten das mit Ihrer Kasse direkt klären.
Gruß
Czauderna


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