Re: Hälftiger Beitrag für Pflegeversicherung (Sonstige Themen)
Lieber Czauderna, in den Beihilfevorschriften des Landes SH finde ich keinerlei Anhaltspunkte, dass die Vorschriften über Leistungen bei Pflegebedüftigkeit nicht auch für die Ehefrau des Beamten gelten. Wie kommen Sie zu der Annahme, dass der abgeleitete Beihilfeanspruch zu keinen Leistungen der Beihilfestelle für Pflegefälle führt? Warum sollte eine Bescheinigung der Beihilfestelle nötig sein?