Re: Hälftiger Beitrag für Pflegeversicherung (Sonstige Themen)

Czauderna, (vor 6044 Tagen) @ ruth

Hallo,
deshalb wird ja zwischen eigenem und abgeleitete beihilfeanspruch unterschieden - bei eigenem Beihilfeanspruch zahlt die Beihilfe im Pflegefall 50% der Aufwendung für die Pflegeversicherung (ausgenommen Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen)
bei einem abgeleitetem nichts, so dass hier die GKV/PKV-Kasse
die volle Leistung erbringt. Somit ist es auch nicht möglich dass
mehr Pflegeleistungen erhalten werden können als 100%.
Gruß
Czauderna


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