Re: Wechsel von PKV in GKV (Sonstige Themen)

Bodi, (vor 6085 Tagen) @ Volkhard Wohlfeil

Selbst wenn die Ehefrau als Gesellschafter-Geschäftsführerin nicht mehr der Sozialversicherungspflicht unterliegt, kann sie als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben - die Familienversicherung ist unter Beachtung der niedrigen Einkommensgrenze weiterhin möglich.

Erwähnenswert ist noch, dass die Familienversicherung zu einem Sonderkündigungsrecht des PKV-Vertrages führt (sogar bis zu zwei Monate rückwirkend). Falls die Familenversicherung innerhalb der ersten 12 Monate entfällt, muss die PKV Sie wieder zu den bisherigen Konditionen aufnehmen. Insofern ist das Risiko gering. Wichtig ist natürlich, den PKV-Vertrag erst dann zu kündigen, nachdem die GKV Sie aufgenommen hat.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion