Re: Zustimmung von Urlaub/Ortsabwesenheit (Sonstige Themen)

Michael, (vor 6300 Tagen) @ betty

Die Ftrage ist nicht leicht zu beantworten und Bedarf einer Einzelfallprüfung. Die Vorschriften des § 16 Abs. 4 SGB V sind nicht anwendbar, da Du Dich nicht im Ausland aufhältst. Allerdings kann die Kasse Deine Mitwirkung nach § 60 ff. SGB I verlangen. Aber vielleicht findet sich ja noch jemand, der kompetent genug ist, um die diese Frage zu beantworten. Urlaub willst Du Dir ja anscheinend nicht nehmen. Warum auch? Die Versichertengemeinschaft zahlts ja gerne. Wenn Du Dich deswegen noch mit Deiner KK streiten möchtest und hier ellenlange Foreneiträge zu Stande bringst, zweifelt man schon fast an Deinen Absichten....
Aber nichts für Ungut..., manchmal hilft einem auch die zweite Verwaltungsprüfung in diesem Forum nicht mehr weiter, sorry.


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