Re: BKK mobil oil fordert Einkommensteuerbescheid direkt bei Finanzamt an (Sonstige Themen)
Der Versicherte hat nach § 206 SGB V auf Verlangen über alle für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht und für die Durchführung der der Krankenkasse übertragenen Aufgaben erforderlichen Tatsachen unverzüglich Auskunft zu erteilen. Hierzu zählt auch die Vorlage der Einkommenssteuerbescheide.
Kommt der Versicherte seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, kann die Kasse nach § 31 Abgabenordnung (AO) i.V.m. §§ 21 Abs. 4 und 69 SGB X ein Übermittlungsersuchen beim Finanzamt stellen.