Re: Muß ich mich Versichern? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
du musst dich versichern, die Beiträge können rückwirkend eingezogen werden und sogar mit 5% säumnis belegt werden. Ob du beim Arzt warst ist gleichgültig.
Quelle: §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V