Re: Muß ich mich Versichern? (Gesetzliche Krankenkassen)
Dem allen hier ist nichts hinzuzufügen! Auch, dass die KK die Mitgliedschaft selbst eröffnen kann. Denn wie gesagt, es ist eine PFLICHTversicherung nach §5 Abs. 1 SGB V!
Dem allen hier ist nichts hinzuzufügen! Auch, dass die KK die Mitgliedschaft selbst eröffnen kann. Denn wie gesagt, es ist eine PFLICHTversicherung nach §5 Abs. 1 SGB V!
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