Re: Krankengeldverweigerung nach Krankenkassen-Fusion (Sonstige Themen)
...sorry für die Antwort auf mich selbst, hab nochmal ein bisschen Google gefragt...
dieser Sachverhalt ist und bleibt mir juristisch gänzlich neu, trotzdem gibt es dazu interessante Gerichtsurteile.
"Hierfür spricht auch, worauf der Kläger zu Recht hingewiesen hat, § 144 Abs. 4 SGB V, der gemäß § 150 Abs. 2 SGB V auch für Betriebskrankenkassen gilt: Hiernach führt eine Vereinigung von Krankenkassen dazu, dass mit dem Zeitpunkt des Entstehens die bisherigen Krankenkassen geschlossen sind und die neue Krankenkasse in die Rechte und Pflichten der bisherigen Krankenkasse eintritt."
Das war "nur" ein Sozialgerichtsurteil zum Thema Kündigungsrecht, passt aber dennoch gut auf die Situation.
In die Rechte und Pflichten der bisherigen Krankenkassen einzutreten, würde die Weiterführung des Krankengeldes einschließen.
Der Vermerk, dass dies auch für Betriebskrankenkassen gilt, ist in diesem Zusammenhang sicher wichtig. Ich glaub, ich weiß, um welche Fusion es geht :p
Ich bleibe damit bei Widerspruch und Klage.