Re: Eheähnliche Gemeinschaft (Sonstige Themen)

Thomas, (vor 7098 Tagen) @ Nadine

Kurz und knapp: Heiraten (im Notfall mit Ehevertrag bei absoluter Gütertrennung).

Eine Mitversicherung in wilder Ehe gibt es nicht und ist auch politisch nicht gewollt, da ja dann in einer WG nur noch jeder zweite Beitrag zahlen müsste: Schließlich könnte ja dann jeder behaupten, er lebe in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Auch ein gemeinsames Baby ändert hieran nichts.


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