Re: Eheähnliche Gemeinschaft (Sonstige Themen)
Eine Familienversicherung ist nach § 10 Sozialgesetzbuch V
nur für Ehegatten und Kinder möglich, in Sonderfällen auch für Stiefkinder und Enkel. Lebenspartner können nur bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von gleichgeschlechtlichen Paaren (Homo-Ehe) familienversichert werden. Ansonsten können Lebensgefährten nicht kostenlos familienversichert werden.