Re: Haushaltshilfe für Singels (Sonstige Themen)
1) Ich habe nie bestritten, dass für die Beantragung einer Haushaltshilfe ein ärztliches Attest notwendig ist!
2) Lt. gesetzlicher Mindestverpflichtung brauchen die Krankenkassen eine Haushaltshilfe nur dann zu gewähren, wenn mindestens 1 Kind unter 12 Jahren oder ein behinderets Kind im gleichen Haushalt zu versorgen ist. Alles andere ist komplett freiwillig!
3) Um welche "Großkasse" handelte es sich? Ich habe nämlich Ende letzten Jahres - als ich mich nach einer neuen Krankenkasse umgesehen hatte - nur ganz wenige Krankenkassen im Internet entdeckt, die als freiwillige Satzungsleistung eine Haushaltshilfe für Singles gewähren (die Dauer war allerdings sehr unterschiedlich und reichte von 4 - 8 Wochen je Krankheitsfall). Und dabei handelte es sich ausschließlich um BKKn!
Gruß
Elgin