Re: Umsatzsteuerpflicht für Arzthonorare (Sonstige Themen)

Hansjürgen, Dienstag, 29.07.2003, 23:42 (vor 7994 Tagen) @ Franz

Zitat: Es war so, daß mir ein niedergelassener Arzt von Steuerplänen erzählte und er wahrscheinlich zukünftig auch noch Umsatzsteuer auf seine Honorare zahlen müsse.

Da irrt der Herr Doktor: die Umsatzsteuer zahlt immer der Verbraucher oder dann der Patient (->Mehrwertsteuer).

Zitat 2: Wovon er dann noch leben solle, da die Personalkosten seiner Praxis auch von seinen Honoraren abgingen.

Das ist aber nunmal überall in der freien Wirtschaft so. Bei Architekten und Ingenieuren ist das genau das selbe. Nur dass die Abrechnungen nicht zentral von der "Kassenarchitektischen und -ingenieurischen Vereinigung" eingezogen werden oder von der "Privaten Bauversicherung" erstattet werden (Du siehst, wie speziell das Gesundheitssystem aufgebaut ist).


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