Re: Einkommen bei Krankenkassen (Sonstige Themen)
Bei den Großkassen (z.B. AOK) gilt meistens der Entgeltgruppenvertrag des öffentlichen Dienstes (BAT, Bundes-Angestellten-Tarif).
BKK-Mitarbeiter unterliegen meist noch den Tarif-Verträgen ihrer Trägerunternehmen, also z.B. IG-Metall-Tarif.