Re: Allgemeiner, ermäßigter und erhöhter Beitragssatz (Sonstige Themen)
Hallo,
also in meiner BKK Broschüre steht, dass 11,9% für Mitglieder gilt, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mind. 6 Wochen haben, 13,8 % für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit einen sofortigen Anspruch auf Krankengeld haben u. der ermässigte Beitragssatz steht für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch.
VG
lina