Re: Allgemeiner, ermäßigter und erhöhter Beitragssatz (Sonstige Themen)

Tobi @, Sonntag, 09.02.2003, 22:09 (vor 7758 Tagen) @ Conny Fromm

Der allgemeine Beitragssatz gilt für alle Beschäftigten, die mind. 6 Wochen Anpsruch auf Entgeltfortzahlung haben.

Den ermäßtigten Beitragssatz können nur Selbständige wählen, die sich ohne Anspruch auf Krankengeld versichern möchten.

Den erhöhten Beitragssatz, mit Anspruch auf Krankengeld ab dem ersten Tag kommt nur noch sehr selten vor, da kein Anspruch auf Entgeltforzahlung vorliegen darf (z.B. bei Heimarbietern). Manche Kassen bieten ihn auch bei Selbständigen an.


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