Auskunft (Krankenkassenrecht)

Truther @, Donnerstag, 05.08.2010, 14:37 (vor 5016 Tagen) @ BKoch

Ja, die Kasse ist dazu verpflichtet und natürlich auch berechtigt sich diese Informationen anzufordern. Sie sind auch verpflichtet einen aktuellen Einkommenssteuerbescheid vorzuliegen. Sie haben sehr wahrscheinlich einen Familienfragebogen erhalten. Ausfüllen udn alle notwendigen Belege beifügen und dankbar sein, dass das Kind und evtl. noch der Ehepartner KOSTENLOS versichert sind !;-)


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