Auskunft (Krankenkassenrecht)

RHW, Donnerstag, 05.08.2010, 21:32 (vor 5016 Tagen) @ BKoch

Hallo,

ich vermute hier liegt ein Missverständnis vor:
Die Krankenkasse benötigt nur Angaben über den Ehegatten und den gleichgeschlechtlichen Lebenspartner (Partnerschaft beim Standesamt eingetragen).
Angaben über den (inoffiziellen) Lebensgefährten sind nicht erforderlich (Ausnahmen gelten teilweise, wenn es um die Familienversicherung bei Stiefkindern und Enkelkindern geht).

Gruß
RHW


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