Vorvertragliche Anzeigenpflicht (Private Krankenversicherungen)
wo steht denn das mit den 3 Jahren genau?
und darf man sich innerhalb der 3 Jahren (wenn man evtl. max. fahrlässig falsche Angaben gemacht hat) nicht operieren lassen, oder darf man nur keine Rechnungen einreichen???
Das wäre ja schon ein riesen unterschied!
z.B. OP nach 2 Jahren, Rechnungen aufheben und nach 3 Jahren einreichen. Darf der Versicherer da wirklich dann nix mehr machen, da die 3 Jahre vorüber sind???