Re: Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? (Gesetzliche Krankenkassen)
Ab dem 1.4.07 dürfen die Kassen auch Schutzimpfungen aufgrund Auslandsaufenthaltes erstatten. Manche Kassen machen davon Gebrauch, andere Kassen nicht.
Ab dem 1.4.07 dürfen die Kassen auch Schutzimpfungen aufgrund Auslandsaufenthaltes erstatten. Manche Kassen machen davon Gebrauch, andere Kassen nicht.
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