Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? (Gesetzliche Krankenkassen)
Ich werfe jetzt mal folgenden Satz in die Runde:
Euer Nachbar (oder wer auch immer, den ihr kennt) fährt in den Urlaub und erlebt dort ein paar schöne Tage und wir als Versichertengemeinschaft tragen seine Impfkosten mit.
Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme?
Ich bin mal über eure Meinungen gespannt.