Abschaffung der Dreijahresfrist - Aktuelles? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
nach meinem Kenntnisstand wird der neue Gesetzeswortlaut identisch mit dem Wortlaut bis zum 31.03.2007 sein. Nach dem Rechtsstand von 2006 wurde nur geprüft, ob bei Beginn einer Beschäftigung das 12fache Monatsgehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet.
Nur wenn erst im Laufe einer Beschäftigung die Grenze überschritten wurde, bestand bis zum 31.12. noch Versicherungspflicht.
Meine Vermutung ist, dass man wieder die Rechtsauslegung von 2006 anwenden wird. Ende November bzw. Anfang Dezember wird es m.E. aber ein Rundschreiben der Krankenkassen hierzu geben.
Im Übrigen sind Gesetze in Deutschland erst dann rechtskräftig, wenn sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden (nach der Unterschrift des Bundespräsidenten).
Gruß
RHW