Seit 2010 ohne KV - Bitte um Rat (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, (vor 4842 Tagen) @ x_nightwish_x

Hallo,

trotz der Beitragsrückstände besteht ein eingeschränkter Leistungsanspruch:

Absatz 3a ab Satz 2

Eine Wahlmöglichkeit zu einer anderen Krankenkasse besteht nicht:

Absatz 5

Gruß

RHW


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