Wechsel PKV->GKV (selbständig->selbst. und beschäftigt) (Krankenkassenrecht)
Danke für die schnelle Antwort.
Zu meiner letzten Frage:
Wie lange muß die versicherungspflichtige Beschäftigung andauern, um nach dem Wechsel zur GKV nicht in die PKV "zurückzufallen".
Oder noch deutlicher: Wird das Beschäftigungsverhältnis sagen wir nach einem halben Jahr aufgelöst, kann ich mich dann problemlos freiwillig bei der GKV weiter versichern? Oder gilt ein Jahr als Mindestbeschäftigungsdauer?
Zusatzfrage:
Wer entscheidet über das "Überwiegen" der versicherungspflichtigen Beschäftigung? Die GKV / der Rentenversicherer / Finanzamt?
Danke,
Christian