Wechsel PKV->GKV (selbständig->selbst. und beschäftigt) (Krankenkassenrecht)
grundsätzlich ist diese Antwort richtig. Solltest Du die Beschäftigung als Arbeitnehmer aber kürzer als ein Jahr (365 Tage!!) "planen", dann hast Du Pech. Wenn Du nämlich länger als 5 Jahre vorher in der PKV bist, musst Du dahin wieder zurück!. Der Pflichtversicherungs-Paragraf 5/1/13 SGB greift dann nämlich nicht.
Also bitte obacht!
Gruß
general1983