Wechsel PKV / GKV (Krankenkassenrecht)
Hallo,
dann ist die Auskunft des VDK-Menschen nicht richtig, denn diese Zeit wird als Pflichtversicherungszeit angerechnet.
Wenn du insgesamt 12 Monate zurückgelegt hast, dann steht einer ggf. erforderlichen freiwilligen Weiterversicherung nichts im Wege.
Gruss
Czauderna