Wechsel PKV / GKV (Krankenkassenrecht)
Hallo,
das ergibt sich aus den Vorschriften des § 5 SGB V. - danach biszt du pflichtversichert - die Tatsache, dass du Entgeltersatzleistungen bekommst spielt dabei keine Rolle.
Für die Weiterversicherung musst du gegenüber der Krankenkasse eine
12monatige Pflichtversicherung nachweisen, das ist alles.
Gruss
Czauderna