Versicherungspflicht (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
ja, nicht so ganz.Also noch einmal - Eintritt der Versicherungspflicht zum 01.10.2012 und damit auch ab 01.01.2013 versicherungspflichtig - Gehaltserhöhung zum 01.01.2013, dann über der JAG. - Ender der Versicherungspflicht ab der 31.12.2013.
Somit wären 15 Monate Pflichtversicherung nachgewiesen und der Verbleib in der GKV. möglich.
Gruss
Czauderna